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   BVerfG, 18.03.1998 - 2 BvR 2459/95   

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BVerfG, 18.03.1998 - 2 BvR 2459/95 (https://dejure.org/1998,58675)
BVerfG, Entscheidung vom 18.03.1998 - 2 BvR 2459/95 (https://dejure.org/1998,58675)
BVerfG, Entscheidung vom 18. März 1998 - 2 BvR 2459/95 (https://dejure.org/1998,58675)
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Wird zitiert von ... (4)

  • VG Düsseldorf, 17.01.2011 - 23 K 7945/08

    Brustkrebs von Berufsschullehrerinnen nicht als Berufserkrankung anerkannt

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. September 1995 - 2 B 61/95 -, Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 10; die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit Beschluss vom 18. März 1998 - 2 BvR 2459/95 - nicht zur Entscheidung angenommen; Beschluss vom 13. Januar 1978 - VI B 57.77 -, ZBR 1978, 202 ff.; OVG NRW, Urteil vom 24. Mai 2002 - 1 A 6168/96 -, Juris Rn. 65 ff.; BayVGH, Urteil vom 9. Oktober 2008 - 3 B 05.1370 -, Juris Rn. 23; Bauer, a. a. O., § 31 Erl.
  • VG Mainz, 13.02.2008 - 7 K 354/07

    Verdeckter Ermittler: Posttraumatische Belastungsstörung kein Dienstunfall

    Die gegen diese Entscheidung erhobene Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 18. März 1998 - 2 BvR 2459/95 - nicht zur Entscheidung angenommen.
  • VG Ansbach, 31.05.2011 - AN 1 K 11.00685

    Für eine Erkrankung, die später als 10 Jahre nach dem behaupteten Unfallereignis

    Dies ist verfassungsrechtlich und zugleich im Hinblick auf europarechtliche Regelungen unbedenklich (vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 17.1.2011 - 23 K 7945/08; BVerwG, Beschluss vom 12.9.1995 - 2 B 61/95, Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 10; die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit Beschluss vom 18.3.1998 - 2 BvR 2459/95 nicht zur Entscheidung angenommen; BVerwG, Beschluss vom 13.1.1978 - VI B 57.77, ZBR 1978, 202 ff.; OVG NRW, Urteil vom 24.5.2002 - 1 A 6168/96, Juris Rn. 65 ff.; BayVGH, Urteil vom 9.10.2008 - 3 B 05.1370, Juris Rn. 23; Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, a.a.O., § 31 Erl.
  • VG Bremen, 07.12.2012 - 2 K 847/11

    Anerkennung Dienstunfall - Berufskrankheit; Bronchialkarzinom;

    Eine unterschiedliche Schutzgewährung für Berufskrankheiten steht mit Art. 3 Abs. 1 GG in Einklang, und zwar sowohl hinsichtlich der verschiedenen Behandlung von Arbeitnehmern und Beamten wie auch hinsichtlich der Auswirkungen, die die Anwendung der Berufskrankheitenverordnung für unterschiedliche Beamtengruppen zur Folge hat (BVerwG, Beschl. v. 12.09.1995 - 2 B 61/95 - juris - die gegen den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts erhobene Verfassungsbeschwerde nahm das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 18.03.1998 - 2 BvR 2459/95 - nicht zur Entscheidung an; im Ergebnis - Ungleichbehandlung von Arbeitnehmern und Beamten verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG -ebenso: BSG, Urt. v. 21.09.1967 - 2 RU 14/66 - juris Rdnr. 19 u. 20).
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